Instandhaltungsvertrag

Instandhaltungsvertrag der Fernwärmeübergabestation

Da mittlerweile mehrere Jahre vergangen sind, seit die Fernwärmeversorgung in Betrieb ist und bei den meisten Stationen die Gewährleistungszeit von 10 Jahre abgelaufen ist, müssen Reparaturen die nicht die Wärmezählung betreffen ab sofort gesondert verrechnet werden. Um Ihnen unerwartete  Reparaturkosten zu ersparen, bieten wir einen „Instandhaltungsvertrag der Fernwärmeübergabe-station“, welcher auf freiwillige Basis abgeschlossen werden kann an.