Instandhaltungsvertrag
Instandhaltungsvertrag der Fernwärmeübergabestation
Da mittlerweile mehrere Jahre vergangen sind, seit die Fernwärmeversorgung in Betrieb ist und bei den meisten Stationen die Gewährleistungszeit von 10 Jahre abgelaufen ist, müssen Reparaturen die nicht die Wärmezählung betreffen ab sofort gesondert verrechnet werden. Um Ihnen unerwartete Reparaturkosten zu ersparen, bieten wir einen „Instandhaltungsvertrag der Fernwärmeübergabe-station“, welcher auf freiwillige Basis abgeschlossen werden kann an.